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Haltungsformen
Ab dem 01. Januar 2004 gelten neue Vermarktungsvorschriften für Eier!
1. Auf allen Eierverpackungen muss die Haltungsform angegeben sein: “Eier aus Freilandhaltung”, “Eier aus Bodenhaltung” oder “Eier aus Käfighaltung”
2. Alle Eier müssen mit einem Code versehen sein.
Wir Tierschützer fordern weiterhin, dass die schon jetzt auf freiwilliger Basis mögliche zusätzliche offene Angabe der Haltungsform auf den Eiern endlich auch gesetzlich vorgeschrieben wird, also: “Freiland”, “Boden” und “Käfig”. Beispiel eines Eier-Codes: 1 - DE - 1234567 1 - DE - 12 34567 Haltungsform - Land (Deutschland) - Bundesland (Brandenburg) Betrieb und Stall
Die Ziffer der ersten Stelle gibt die Art der Hühnerhaltung an:
0 = Bio-Freiland-Haltung:  Soll immer Freilandhaltung mit 4,0 m² Auslauffläche / Huhn sein (leider sind in wenigen Ausnahmefällen bis zum Jahr 2010 auch nur 2,5 m² / Huhn und einige wenige Betriebe sogar ohne Auslauf gestattet), Besatzdichte im Stall: max. 6 Hennen / m² nutzbare Fläche; alte und gute Ställe mit einer Ebene und Stangen zum Aufsitzen, neuere Ställe meistens mit “Volieren” (= Gestelle mit mehreren Etagen) und “Kaltscharrraum”, der jedoch während der Hauptlegezeit meistens versperrt bleibt. Aufbaumen und Scharren sind möglich, Nester für ungestörte Eiablage vorhan- den. Das Futter ist aus ökologischem Anbau. Dies ist vom Ansatz her die beste aller Haltungsformen für Legehennen. Mehr Fotos finden Sie hier: Ausläufe Beispiel eines guten Auslaufs mit Schatten und Schutz durch Bäume 1 = Freilandhaltung: Immer mit mindestens 4,0 m² Auslauf / Huhn, Besatzdichte im Stall: max.9 Hennen / m² nutzbare Fläche, die Ställe entspre- chen denen unter “0” = Biohaltung
2 = Bodenhaltung: kein Auslauf, Besatzdichte im Stall max. 9 Hennen / m², Die Ställe entsprechen den vorstehend bei “0” = Biohaltung beschriebenen.
Mehr Fotos finden Sie hier: Ställe
Beispiel eines guten Stalls mit Tageslicht und bei nur 6 Hennen / m² relativ viel Platz.
3 = Käfighaltung: Immer enge Käfige aus Drahtgitter mit nur 550 / Huhn in herkömmlichen Käfigen (fast keine Bewegungsmöglich- keit, kein Nest, keine Möglichkeit zum Scharren und zum Sandbaden, kein erhöhtes Sitzen auf Stangen). . Auch im so genannten “möblierten” Käfig mit 750 cm² / Huhn, der in irreführender Absicht beschönigend “Kleingruppenhaltung” oder auch “Hühner-WG” genannt wird und mit dem nur wenige Versuchsställe sowie sechs Praxisbetriebe ausgestattet sind, ist und bleibt ein Käfig, auch wenn er Sitzstangen, ein Legenest und ein mit Futtermehl(!) beschicktes Staubbad hat. Zum Vergleich: Eine Seite DIN A4 hat ca. 600 cm². Beide Käfigsysteme sind nur bei Dämmerlicht zu betreiben (das ist wie mickerigste Dachbodenbeleuchtung), weil sonst Feder- picken auftritt und der daraus resultierende Kannibalismus zu großen wirtschaftlichen Verlusten führt.
Nähere Informationen zum “ausgestalteten Käfig” finden Sie ab Ende Januar unter www.tierschutz-landwirtschaft.de.
Mehr Fotos finden Sie hier: Legebatterien Beispiel eines typischen Lege-Käfigs
Merke: Hühner sind keine blinden Grottenolme , sondern tagaktive Vögel! Sie brauchen deshalb Tageslicht und frische Luft! (Der Grottenolm ist eine Lurch-Art, die in Höhlen lebt und deshalb keine funktionsfähigen Augen hat.)
Tu etwas Gutes für die Hühner und für Dein Gewissen: Kauf kein Ei mit einer “3”, denn es kommt aus Quälerei! Unser aktuelles Infoblatt zum Eierstempel finden Sie hier
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